Steuern & Vermögen

Steuern und Vermögen
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Die steuerrechtliche Beratung umfasst sämtliche üblicherweise relevanten Regelungsbereiche des Steuerrechts (Einkommen-, Körperschafts-,  Gewerbe-, Umsatz-,  Kapitelertrags-, Lohn-, Erbschafts- und  Schenkungssteuer sowie Verbrauchssteuern).

Ein Schwerpunkt  bildet die Fertigung von Jahresabschlüssen und sämtlicher in diesem Zusammenhang jeweils erforderlichen steuerlichen Erklärungen, die Erstellung von Einkommensteuererklärungen sowie die Begleitung von Veranlagungs- bzw. Anmeldeverfahren bis zum Erlass der  Steuerbescheide, einschließlich deren Prüfung und ggf. durchzuführender Einspruchs- oder Klageverfahren.

Wir bieten Ihnen darüber hinaus an, Ihre laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung, einschließlich aller in diesem Zusammenhang relevanten steuerlichen Erklärungen (Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteuervoranmeldungen, zusammenfassende Meldungen etc.) zu fertigen.

Bei der Erstellung und Verarbeitung der steuerlichen Erklärungen, einschließlich der Jahresabsschlüsse arbeiten im Schwerpunkt mit DATEV, können Sie aber auch bei der Nutzung von SAGE-, Haufe/Lexware-, Agenda- sowie WISO-Produkten betreuen.

Die Vergütung im Bereich der steuerlichen Beratung enspricht der von Steuerberatern (§ 35 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG – i.V.m. den jeweils für die konkrete Tätigkeit einschlägigen Bestimmungen der Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV -).

Im Bereich der vermögensrechtlichen Angelegenheiten bieten wir insbesondere

  • die regelmäßige Beratung auf der Grundlage laufenden Finanzbuchhaltung und aller in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse in Bezug auf die ggf.  Handlungsbedarf besteht, dabei ist für uns die fortlaufende und vorauschauende Beratung in den  steuerlichen und vermögensrelevanten Bereichen von zentraler Bedeutung,
  • die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Betriebsgründungen, -übertragungen, -erweiterungen, –ausgliederungen oder -beendigung ohne Fortführung
  • die Beratung bzw. Prüfung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Objekten (due dilligence)
  • die Beratung zur Regelung der Erbfolge oder bei vorweggenommenen Schenkungen, insbesondere unter erbschafts-, schenkungssteuerechtlichen sowie sonstigen steuerrechtlichen Aspekten
  • die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
  • die Erstellung von General- und Vorsorgevollmachtserklärungen sowie Patientenverfügungen entsprechend Ihren Bedürfnissen sowie
  • die Beratung im Zusammenhang mit Selbstanzeigen hinsichtlich aller relevanten steuer- und steuerstrafrechtlichen Fragestellungen.