Verwaltung

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In dem Tätigkeitsbereich „Verwaltung“ sind die nachfolgenden Rechtsgebiete des Verwaltungsrechts zu nennen.

Öffentliches Baurecht und Bauplanungsrecht

  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Errichtung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen (Bauordnungsrecht und sonstige bauordnungsrechtliche Anforderungen)
  • Begleitung von bauplanungsrechtlichen Verfahren (Bauleitplanungsverfahren und vorhabenbezogene Bebauungsplanung; Flächennutzungsplanungsverfahren und sonstige raumbedeutsame Planungsverfahren; städtebauliche Verträge); Beratung sowohl für Planungsträger als auch planbetroffene Personen
  • Begleitung von Planfeststellungsverfahren; insbesondere Infrastrukturprojekte, z.B. Straßenbau (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), Flughafenbau- bzw. Flughafenausbauprojekte; Rechtsschutz gegen Plangenehmigungen und Planfeststellungsbescheide
  • Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen im Einzelfall oder gegen die vorgenannten Planungen bzw. Plangenehmigungungen oder Planfeststellungsbeschlüsse

Wirtschaftsverwaltungsrecht

  • Gewerberecht, insbesondere Gewerbezulassungs- und Überwachungsverfahren, z.B. Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Sportwettenrecht auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags und den hierzu ergangenen Ausführungsgesetzen und Verordnungen der Länder
  • Gaststättenrecht, gaststättenbehördliche Anordnungen, z.B. Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Handwerksrecht, insbesondere Handwerkszulassung und -überwachung
  • Kammerrecht, insbesondere das Recht der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern

Weitere Schwerpunkte im Verwaltungsrecht

  • Kommunalrecht
  • Denkmalschutzrecht
  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Hochschulzulassungrecht
  • Prüfungsrecht