Versicherungen dienen der Absicherung diverser Risiken im privaten und gewerblichen Bereich.
Es gibt eine Vielzahl von Versicherungsarten, die sich grob in Nichtpersonenversicherungen (Sach- und Vermögensversicherungen) und Personenversicherungen einteilen lassen.
Die häufigsten Nichtpersonenversicherungen sind Kraftfahrtversicherungen, Hausratversicherungen und Rechtsschutzversicherungen. Zu den häufigsten Personenversicherungen gehören die Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Lebensversicherung.
Um eine erfolgreiche Abwicklung eingetretener Schadenfälle zu ermöglichen, umfasst unsere Unterstützung folgende Bereiche:
Vor Abschluss des Vertrags
- Prüfung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
- Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers (Informationspflichten, Täuschungsverbot, Gefahrerhöhung)
Eintritt des Schadenfalls
- Schadensmeldung
- Angreifen einer Ablehnung und Durchsetzung der Ansprüche des Versicherungsnehmers
Ende des Versicherungsverhältnisses
- Kündigung
- Widerruf
- ggf. Verlängerung