In den hier genannten umwelt- und energierechtlichen Regelungsbereichen können wir Sie anwaltlich beraten oder in sonstiger Weise, ggf. unter Zuhilfenahme von mit uns zusammenarbeitenden Sachverständigen der jeweils relevanten Fachgebiete, begleitend unterstützen. Die umweltrechtliche Beratung umfasst insbesondere nachfolgende Rechtsgebiete:
- Immissionsschutzrecht; Bundes-Immissionsschutzgesetz einschließlich der hierzu erlassenen Verordnungen sowie TA Luft, TA Lärm, GIRL und sonstige umweltrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung
- Störfallrecht; insbesondere Anforderungen nach der 12. BImSchV (Störfallverordnung), KAS-Empfehlungen
- Abfallrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Altlasten- und Bodenschutzrecht, einschließlich der jeweils einschlägigen untergesetzlichen Regelwerke sowie sonstige rechtliche Anforderungen in diesen Regelungsbereichen
- Planfeststellungsrecht; z.B. Infrastrukturprojekte, wie Straßenbau, Flughafenbau, Stromfernleitungen, wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren
- Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, einschließlich der Begleitung von privaten oder öffentlichen Planungsträgern oder sonstigen Planbetroffenen in Flächennutzungs-, Bauleitplanungs- und sonstigen raumbedeutsamen Planungsverfahren; in diesem Zusammenhang u.a. juristische Beratung in Bezug auf Lärmkontingentierung in Bebauungsplanverfahren
- Arbeitsschutzrecht; z.B. Erstellung und Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie Erlaubnisverfahren nach der Gerätesicherheitsverordnung etc.
- REACH
Wir unterstützen und begleiten Sie in folgenden Verfahren:
- Genehmigungs- und Überwachungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Industrieanlagen; in diesem Zusammenhang u.a. Bewertung von Staub-, Lärm- und Geruchsimmissionsprognosen, Verhandlung und Fertigung von öffentlich-rechtlichen Verträgen z.B. zu Anlagensanierungen, Begleitung bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Genehmigungs- und Überwachungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Dampf aus erneuerbaren Energien (Wind-, Biomasse-, Wasserkraft-, Photovoltaik-, Geothermieanlagen etc.)
- Planfeststellungsverfahren; z.B. Verkehrsinfrastrukturprojekte, Stromfernleitungen oder wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren
- Erlaubnisverfahren nach der Gerätesicherheitsverordnung
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren bieten wir u.a. folgende konkrete Hilfestellungen in Bezug auf:
- Ausfertigung von Antragsunterlagen
- Erstellung des Erläuterungsberichts
- Erstellung weiterer Anträge, z.B. Anträge auf sofortige Vollziehung oder vorzeitigen Beginn
- Begleitung von Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren
- Begleitung von Erörterungsterminen
- Erörterungen mit den beteiligten Behörden
- Prüfung von Bescheiden
- Rechtsschutz: Klageverfahren, Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Berufungs- und Revisionsverfahren
Weiterhin bieten wir die juristische Unterstützung bei der Ermittlung und Bewertung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen an den Betrieb von Anlagen in Genehmigungs- oder Überwachungsverfahren. Dies sind beispielsweise
- Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und hieraus abzuleitende Maßnahmen zum Arbeitsschutz
- Erlaubnisverfahren nach der Gerätesicherheitsverordnung
Im Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen bieten wir juristischen Beratung bei der Erstellung oder Bewertung von
- Lärmimmissionsprognosen
- Schattenwurfprognosen
- Turbulenzintensitätsprognosen
- Eiswurfprognosen
- Ertragsprognosen
- naturschutzfachlichen Ermittlungen und Bewertungen, z.B. ornithologische, fledermaus- und sonstige artenschutzkundliche Gutachten (Avi- und Chiropterenfauna, Flora, Bodennutzung)
- Bodengutachten, landschaftspflegerischen Begleitplänen, Zusatzbewertungen Landschaftsbild (Visualisierung)
- der bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Projekte
- der Vereinbarkeit der Errichtung von Windenergieanlagen mit Vorrang- oder Vorbehaltsflächen nach der jeweiligen Regionalplanung oder sonstigen einschlägigen raumbedeutsamen Planungen
- Fertigung sämtlicher Verträge zur Grundstücksnutzung zur dinglichen Sicherung Ihrer Nutzungsrechte, z.B. beschränkten persönliche Dienstbarkeiten oder zur Netzeinspeisung etc.
- Vergaberecht
Im Bereich des Energierechts bieten wir insbesondere Beratung bzw. begleitende Unterstützung in folgenden Bereichen
- Contracting, insbesondere Optimierung der Vertragsgestaltungen unter den Projektpartnern
- Prüfung und Optimierung hinsichtlich sonstiger Anforderungen nach dem StromStG, EnergieStG, KWKG und EEG
- Anforderungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
- Recht der Konzessionsverträge