In dem Tätigkeitsbereich „Verwaltung“ sind die nachfolgenden Rechtsgebiete des Verwaltungsrechts zu nennen.
Öffentliches Baurecht und Bauplanungsrecht
- Rechtsfragen im Zusammenhang mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Errichtung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen (Bauordnungsrecht und sonstige bauordnungsrechtliche Anforderungen)
- Begleitung von bauplanungsrechtlichen Verfahren (Bauleitplanungsverfahren und vorhabenbezogene Bebauungsplanung; Flächennutzungsplanungsverfahren und sonstige raumbedeutsame Planungsverfahren; städtebauliche Verträge); Beratung sowohl für Planungsträger als auch planbetroffene Personen
- Begleitung von Planfeststellungsverfahren; insbesondere Infrastrukturprojekte, z.B. Straßenbau (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), Flughafenbau- bzw. Flughafenausbauprojekte; Rechtsschutz gegen Plangenehmigungen und Planfeststellungsbescheide
- Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen im Einzelfall oder gegen die vorgenannten Planungen bzw. Plangenehmigungungen oder Planfeststellungsbeschlüsse
Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Gewerberecht, insbesondere Gewerbezulassungs- und Überwachungsverfahren, z.B. Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Sportwettenrecht auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags und den hierzu ergangenen Ausführungsgesetzen und Verordnungen der Länder
- Gaststättenrecht, gaststättenbehördliche Anordnungen, z.B. Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Handwerksrecht, insbesondere Handwerkszulassung und -überwachung
- Kammerrecht, insbesondere das Recht der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern
Weitere Schwerpunkte im Verwaltungsrecht
- Kommunalrecht
- Denkmalschutzrecht
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Hochschulzulassungrecht
- Prüfungsrecht