BGH: Beschränkung des Ausgleichsanspruchs eines in der gemeinsamen Immobilie verbleibenden Partners einer aufgelösten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft um hälftigen Nutzungswert
Mit Urteil vom 11.07.2018 entschied der 12. Zivilsenat des BGH folgenden Fall: Die Parteien stritten sich nach dem Ende ihrer Lebensgemeinschaft um Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Nutzung des im hälftigen Miteigentum stehenden Anwesens entstanden sein sollen. Die Parteien lebten zunächst gemeinsam im Hausanwesen und hafteten gesamtschuldnerisch auf das Finanzierungsdarlehen. Nach Scheitern der Beziehung…